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CBD-Öl auf Rezept – übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

CBD (Cannabidiol) ist einer der Inhaltsstoffe der Hanfpflanze. Die Einnahme eines Naturarzneimittels mit dieser Substanz kann bei einigen Erkrankungen hilfreich sein. Verschiedene Cannabisprodukte kann man bereits käuflich erwerben. Dazu zählen

  • Frei verkäufliche Nahrungsergänzungsmittel mit CBD
  • Medikamente, wie etwa das Mundspray Sativex

Sativex und Epidiolex bekamen schon im Sommer 2018 in den USA eine Zulassung und werden in erster Linie Patienten verschrieben, die Spastiken aufgrund einer Multiplen Sklerose haben. Auch Kindern mit einer speziellen Form der Epilepsie wird diese Arznei verordnet.

Die positiven Eigenschaften von Cannabidiol

Bekanntermaßen kann Cannabidiol eine Reihe von positiven Eigenschaften haben. Dazu zählen die

  • angstlösende
  • entzündungshemmende
  • antiepileptische
  • antioxidative
  • antiemetische
  • neuroprotektive

Wirkung. Aus diesen Gründen kann CBD bei Erkrankungen, wie zum Beispiel Epilepsie, Multipler Sklerose, Spastiken, Angststörungen und bei Krebspatienten eine große Hilfe sein. Leider ist es nicht eindeutig per Gesetz geregelt, welche Indikationen vorliegen müssen, damit die Krankenkasse die Kosten für eine Therapie übernimmt.

Zu den bekanntesten Einsatzgebieten von CBD-Präparaten zählen u.a. Epilepsien bei Kindern, eine Sklerose, das Dravet-Syndrom (DS) sowie das Lennox-Gastaut-Syndrom (LGS).

Schwermetalle und Pestizide in Cannabisprodukten?

Je nach Anbaugebiet und der Sorte des Hanfes kann es zu potenziellen Umweltgiften wie Schwermetalle oder Pestizide in den Cannabismitteln kommen, denn Hanf ist ein Bioakkumulator. Dies bedeutet, dass er Boden- und Luftgehalt schneller aufnimmt, als er ausscheidet. Man sollte daher beim Kauf von Hanf und Hanfprodukten immer auf Bio-Qualität achten.

Was sind Terpene in CBD?

Bei den Terpenen handelt es sich um Kohlenwasserstoffe aus dem Cannabis. Dadurch bekommt sowohl die Pflanze wie auch die Blüten ihren besonderen Geschmack. Die Terpene werden genau wie die ätherischen Öle in den klebrigen Harzdrüsen der Hanfpflanze produziert.

Wie sieht es mit einem Kassenrezept in Deutschland aus?

Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es in Deutschland noch kein zugelassenes cannabishaltiges Fertigarzneimittel. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Ärzte im Einzelfall eine verschreibungspflichtige Rezeptur nach NRF mit den Inhaltsstoffen der Cannabispflanze nicht verschreiben können.

Sehr gute Chancen für eine Kostenübernahme durch die Kasse hat man, wenn bereits eine allgemeine Bewilligung zur Übernahme der Kosten für CBD-haltige Präparate vorliegt.

Kommt es zu Schwierigkeiten bei frei verkäuflichen Vollspektrum-Präparaten?

Bei den Krankenkassen gehen zahlreiche Anträge zur Kostenübernahme für cannabishaltige Mittel ein. Dies sollen in erster Linie zur medizinischen Therapie verabreicht werden.

Es muss unterschieden werden, welche Cannabinoide der Hanf enthält. THC (Tetrahydrocannabinol), welches auch Dronabinol oder Nabilon genannt wird, ist ein Wirkstoff, der unter das Betäubungsmittelgesetz fällt und somit verschreibungspflichtig ist, wenn ein Patient ihn zur medizinischen Therapie einsetzen möchte.

Dagegen ist der Konsum von CBD legal, denn dieses gilt nicht als Betäubungsmittel oder als Droge. Dieser Extrakt ist unter bestimmten Voraussetzungen frei verkäuflich erhältlich. Aus diesem Grund bekommt man Tropfen, Kapseln, Cremes, Salben und Cannabisöl in Drogerien und in verschiedenen Online-Shops zu kaufen.

Krankenkassen übernehmen dafür jedoch auch nicht die Kosten, sodass man diese Produkte aus eigener Tasche zahlen muss. Grund hierfür ist, dass es sich nicht um Arzneien handelt, sondern vielmehr um Nahrungsergänzungsmittel, deren Wirksamkeit nicht eindeutig belegt ist.

Wie ist dies gesetzlich geregelt?

Seit März 2017 können Ärzte Cannabisblüten, Cannabisextrakte und Medikamente mit Cannabinoiden als Rezepturarzneimittel verschreiben. Nach dem Gesetz handelt es sich hierbei um Cannabis als Medizin. Das Gesetz geht sogar so weit, dass es den Kassen vorschreibt, dass eine Kostenübernahme für Therapien dieser Art erfolgen muss. Betroffene müssen hierzu einen Antrag bei ihrer Kasse stellen.

In der Theorie sieht das gut aus, aber die Praxis zeigt ein vollkommen anderes Bild. Glaubt man einer Umfrage, dann wurde 2018 knapp 20.000 Anträge auf Kostenübernahme bei den verschiedenen Kassen gestellt, jedoch nur knapp 13.000 auch tatsächlich bewilligt.

Sicherlich sieht das Ganze von Kasse zu Kasse verschieden aus, dennoch kann man eine Linie erkennen. Die Barmer Krankenkasse liegt mit rund 71 % von bewilligten Anträgen deutlich an der Spitze, während die AOK nicht einmal 2/3 aller Anträge bewilligt hat.

Wann hat man eine Chance auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse?

Verordnen Mediziner CBD als Arzneimittel, dann fällt es laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFARM) unter die Verordnungsfähigkeit. Zum jetzigen Zeitpunkt bekommt man nur sehr wenige Fertigarzneimittel. Jedoch sind die Apotheken in der Lage CBD als Wirkstoff für spezielle Rezepturen zu ordern und somit Cannabidiol-Lösungen herstellen.

Zumeist enthalten solchen Rezepturen einen CBD-Anteil von 20 Milliliter. Benötigt man als Betroffener eine solche Lösung, dann kann sich ein Antrag auf Übernahme der Kosten bei der Krankenkasse durchaus lohnen.

Gemäß dem Gesetz müssen Krankenkassen die Kosten für Cannabis als Medizin bei schweren Erkrankungen übernehmen. Dies gilt jedoch nur, wenn andere Therapien zur Anwendung kamen und keine Wirkung erzielt werden konnte.

Bei einigen Krankheiten ist THC als Medizin sehr wirkungsvoll, weshalb Cannabidiol als Medizin verordnet wird. Sativex wird aus diesem Grund meist bei Übelkeit und Erbrechen durch eine Chemotherapie oder bei Tumorschmerzen verschrieben. Dieses Medikament enthält sowohl CBD wie auch THC. Bei Knochenschmerzen allerdings wirkt Cannabidiol besser.

Wie sollte man bei der Beantragung vorgehen?

Damit der Arzt ein CBD-Präparat verschreiben darf und die Kosten dafür von der Krankenkasse übernommen werden, muss man einen entsprechenden Antrag stellen. In diesem Antrag sollte in jedem Fall darauf hingewiesen werden, dass andere Therapien bereits ohne Erfolg durchgeführt wurden und die Symptome der Erkrankung nicht gelindert werden konnten.

Nur unter solchen Voraussetzungen werden die Kosten für eine Therapie mit Cannabis als Medizin übernommen. Experten raten hier zu folgendem Vorgehen:

  • Informationen sammeln, welche Symptome können gelindert werden
  • Kontakt zur Krankenkasse aufnehmen und klären, welche Unterlagen benötigt werden
  • Mit dem Arzt die Therapie mit Cannabis besprechen und sich ein Privatrezept ausstellen lassen
  • Die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse beantragen
  • Das Privatrezept durch ein kassenärztliches Rezept vom Arzt ersetzen lassen
  • Mit der Apotheke bezüglich einer Kaufberatung Kontakt aufnehmen

Innerhalb von 3 bis 5 Wochen muss die Krankenkasse eine Entscheidung zur Kostenübernahme treffen. Kommt es innerhalb der Frist nicht zu einer Entscheidung seitens der Krankenkasse, dann gilt der Antrag als angenommen – so das Bundessozialgericht Kassel. Das Sozialgericht Hildesheim geht einen Schritt weiter und erklärt eine befristete Kostenübernahme als ungültig.

Welche Argumente sind für eine Kostenübernahme von CBD hilfreich?

Hat man gute Argumente bezüglich der Kostenübernahme, kann man diese vielfach auch erreichen. Eines der wohl wichtigsten Argumente ist, dass es mittlerweile eine Reihe von Apotheken gibt, die keine Möglichkeit haben CBD-reiche Cannabisblüten zu bestellen. Aus diesem Grund sind Lösungen, Öle und andere Medikamente für eine Therapie erfolgversprechend.

Ebenfalls ein sehr gutes Argument ist es, dass man darauf hinweist, dass CBD selbst bei einer hohen Dosierung nicht psychoaktiv wirkt. Eine Reihe von Cannabis-Arzneimitteln, wie zum Beispiel Sativex enthalten neben dem CBD auch THC, welches als Nebenwirkung den Rauschzustand mitbringt.

Ein Cannabismedikament mit THC kommt allerdings wegen der zu starken Nebenwirkungen nicht in Frage, sodass ein CBD-Extrakt eher zu einer Kostenübernahme führt.

Leider gilt Cannabis immer noch als Droge. Daher muss auch der Anbau von speziellen Hanfsorten genehmigt werden. Führt man Cannabis mit sich, kann es bei einer Polizeikontrolle leicht zu Missverständnissen kommen, weshalb das Tragen eines sog. Cannabis-Ausweises sinnvoll sein kann. Dieser kann bei der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin per E-Mail beantragt werden.

Hilft bei der Kostenübernahme das Therapiegespräch mit dem Arzt?

Möchte man eine Kostenübernahme durch seine Krankenkasse erreichen, sollte man in jedem Fall die Therapie mit seinem Arzt besprechen. Dieser kann dann ein entsprechendes Rezept ausstellen. Der Arzt kann hier entweder Cannabisblüten, Dronabinol oder andere cannabishaltige Medikamente, wie zum Beispiel Canemes ausstellen.

Je nach Anwendungsgebieten hat der Arzt auch noch andere Vorschläge für eine Therapie. Möchte der behandelte Arzt sich nicht mit dem Thema Cannabis näher befassen, kann man sich auch direkt an die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin wenden. Diese geben Auskunft, welcher Arzt in der Nähe sich mit dem Thema Cannabis befasst und hilfreich zur Seite steht.

Was kann man tun, wenn Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt?

Es gibt eine Reihe von Fällen, bei denen die Krankenkasse die Kostenübernahme für Cannabis-Produkte ablehnt. Grund hierfür ist dann meist, dass Cannabis nicht als Medizin anerkannt wird und daher auch kein Grund für eine Kostenübernahme besteht.

Ist man als Betroffener von einer solchen Ablehnung betroffen, hat man verschiedene Möglichkeiten seine Beschwerden mit CBD zu behandeln.

  • Einspruch gegen die Ablehnung einlegen – unter Umständen bis zur Klage vor dem Sozialgericht
  • Privatrezept durch Arzt ausstellen lassen, um das Cannabisprodukt aus eigener Tasche zu zahlen
  • Frei verkäufliche Cannabis-Produkte nutzen

Welchen Weg man tatsächlich gehen möchte, sollte man im Einzelfall mit seinem Arzt besprechen. Der Arzt ist eine der wichtigsten Personen, wenn es um den Widerspruch oder die Klage gegen die Krankenkasse geht.

Zusammenfassung

Krankenkasse übernehmen nicht automatisch die Kosten für eine Therapie mit Cannabidiol. Es gibt eine Reihe von verschiedenen Nahrungsergänzungsmitteln, die CBD enthalten, die man frei verkäuflich erwerben kann. Wird Cannabidiol vom Arzt verschrieben, handelt es sich um Medizin und nicht um eine Droge, so das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFARM).

Quellen und weiterführende Links

Artikelbild: dolgachov / Bigstock.com

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