Fakten
- Cannabidiol gilt offiziell nicht als Betäubungsmittel und unterliegt demnach nicht dem Gesetz.
- CBD-BlĂźten befinden sich jedoch rechtlich in einer Grauzone.
- Experten fordern eine genauere Regulierung des CBD-Marktes.
CBD als Ăl, in Lebensmittel, als Hanftee oder in Reinform als Kristalle â Cannabidiol wird aktuell in zahlreichen Produkten angeboten. Denn dem Wirkstoff aus der Cannabispflanze wird bei zahlreichen Krankheiten eine lindernde Wirkung zugeschrieben â bei Epilepsie befindet sich sogar aktuell ein Medikament auf CBD-Basis in der Zulassungsphase.
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Doch geht es um CBD auĂerhalb von Rezepten und Arztbetreuung, stellt sich immer die Frage nach der Legalität. Denn noch immer wird der Konsum von Hanf mit einer Rauschwirkung gleichgesetzt â wofĂźr jedoch das psychoaktive Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC) verantwortlich ist.
CBD hingegen fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und ist damit legal in Deutschland. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat der Einnahme von CBD eine gute Verträglichkeit bescheinigt â Nebenwirkungen treten kaum auf. Dennoch gelten betäubungsmittelrechtliche Regelungen.
Dabei sind CBD-Ăle hier eher in einem rechtssicheren Raum im Gegensatz zu anderen CBD-Produkten. Wie sieht es mit CBD-BlĂźten aus? Ob diese legal sind und welche Bestimmungen gelten, zeigen die folgenden Zeilen.
Naturprodukt ohne Weiterverarbeitung: Das sind CBD-BlĂźten
CBD-BlĂźten sind die Knospen von Cannabissorten, die einen hohen Anteil an Cannabidiol (CBD) haben, aber einen niedrigen THC-Wert. In den BlĂźten ist die Konzentration dieses Inhaltsstoffs im Vergleich zu anderen Pflanzenteilen besonders hoch.
In vielen Fällen werden unter CBD-BlĂźten aus solchen Sorten des Nutzhanfs AromablĂźten verstanden, die sich eher zur Zubereitung und Verzehr von HanfblĂźtentee eignen als zum Rauchen oder Inhalieren. Aber auch fĂźr die äuĂerliche Anwendung kĂśnnen CBD-BlĂźten interessant sein â als Cremes oder in Wickel vor allem bei Linderung von Hautbeschwerden.
HanfblĂźten werden am Ende der Erntezeit entfernt und getrocknet. Sie gelten daher als unbehandeltes Naturprodukt und durchlaufen keiner Weiterverarbeitung.

CBD-BlĂźten kĂśnnen von verschiedenen Cannabissorten stammen. Sie werden nach sortenspezifischen Merkmalen wie Geruch, Wirkung und Wuchseigenschaften in Cannabis Indica, Cannabis Sativa, Cannabis Ruderalis und Hybridsorten unterteilt. Innerhalb dieser vier Gruppen gibt es wiederum verschiedene CBD-haltige ZĂźchtungen. Du erkennst sie an etwas exotischen Namen wie âblack dominaâ, âwhite widowâ, âdouble dutchâ, ânorthern lightsâ oder âmango kushâ.
CBD ist nicht psychoaktiv und hat keine berauschende Wirkung. Dem Cannabidiol werden hingegen zahlreiche positive Effekte auf die Gesundheit zugeschrieben. Dennoch gibt es hier kein Heilversprechen â CBD kann keine Krankheiten heilen!
Sind CBD-BlĂźten legal in Deutschland? Es existiert immer noch eine Grauzone
Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, denn CBD-Blßten befinden sich aktuell in einer rechtlichen Grauzone. Generell sagt das Betäubungsmittelgesetz, dass Extrakte aus Cannabis an den Endverbraucher abgegeben werden dßrfen, wenn sie aus Nutzhanf mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,2 Prozent gewonnen werden.
Dies ist bei CBD-haltigem Cannabis der Fall. Fßr CBD-VollspektrumsÜle (die Extrakte sind und nicht als Arzneimittel gelten) scheint es zudem auch Gewissheit ßber eine nicht notwendige Zulassung als Nahrungsergänzungsmittel zu geben, da diese Anfang März nach Aussage der European Industrial Hemp Association (EIHA) und des Bundesministerium fßr Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nicht unter die Novel Food Verordnung fallen.
Jedoch ist zu beachten, dass das Bundesamt fßr Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit seine bisherige Einschätzung, CBD sei nicht verkehrsfähig, vom 20.03.2019 auf seinen Seiten immer noch nicht geändert hat.
Extrakte sind weiterverarbeitete Erzeugnisse, die mit verschiedenen Verfahren aus der Hanfpflanze gewonnen werden. Sie sind damit im Gegensatz zu CBD-BlĂźten ein verarbeitetes Hanfprodukt.
Bei CBD-BlĂźten ist die Gesetzeslage noch komplizierter. Denn es gibt eine weitere Einschränkung im Betäubungsmittelgesetz: Cannabispflanzen sind zudem nur von betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen, wenn âder Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschlieĂlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dientâ, heiĂt es im Gesetz. So mancher Experte schlussfolgert daher, dass als Privatperson der Kauf von CBD-Ălen, Kapseln, Cremes und Salben legal ist, der Kauf von CBD-BlĂźten jedoch nicht.

Der Deutsche Hanfverband argumentiert, dass die gesetzliche Regelung nicht konkret genug sei. âDie Definition im Betäubungsmittelgesetz macht nicht klar, was eigentlich ein wirtschaftlicher Zweck istâ, sagt Hanfverbandschef Georg Wurth gegenĂźber den Bayrischen Rundfunk. Aus seiner Sicht blieben Urteile abzuwarten, die Klarheit schaffen kĂśnnten. Doch dazu brauche es ein Urteil auf hĂśchster Ebene. Im Zuge von so mancher Razzia forderte er im Februar 2020 in der SĂźddeutschen Zeitung: âEs wäre besser, den Markt vernĂźnftig zu regulieren, als ihn im Graubereich mit zum Teil auch fragwĂźrdigen Produkten zu belassen.â
Urteile und Rechtsexperten â weitere Entwicklung ist abzuwarten
Zudem ist der rechtliche Status von CBD-Blßten in den Bundesländern Deutschland nicht einheitlich geklärt: Der Verkauf in Berlin ist beispielsweise untersagt, die Staatsanwaltschaft in Bayern prßft laut Recherchen des Bayrischen Rundfunks noch den Umgang (Stand 18.01.2019). Die Berliner Polizei hat sich diesbezßglich deutlich festgelegt und im Januar 2019 in Geschäften CBD-Blßten beschlagnahmt.
Im Mai 2020 wurde ein Besitzer mehrere Geschäfte mit Hanf in SĂźdbaden wegen des Handels mit CBD-BlĂźten verurteilt â jedoch deutlich milder, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Statt einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilte das Gericht Tobias Pietsch zu 50 Tagessätzen zu je 40 Euro auf Bewährung. Besonders ausgewirkt hatte sich eine Aussage eines Sachverständigen von der Forensischen Toxikologie der Uniklinik Freiburg, dass die verkauften CBD-BlĂźten ungeeignet fĂźr einen Rausch und Missbrauch seien, jedoch einen therapeutischen Nutzen haben.
Der Angeklagte äuĂerte sich danach der Presse gegenĂźber, dass dies ein Fingerzeig sei, dass die aktuelle Rechtslage durchaus lĂźckenhaft und ĂźberholungsbedĂźrftig ist. Dennoch will er in Berufung gehen, denn fĂźr Pietsch zähle nur der Freispruch.
Die rechtliche Lage bezßglich Cannabidiol und damit auch den Cannabisblßten ändert sich aktuell permanent. Daher ist angeraten, sich hier auf dem Laufenden zu halten.
Worauf beim Kauf von CBD-BlĂźten zu achten ist
Der Kauf von CBD-BlĂźten ist daher nicht vollends unbedenklich. Der Unterschied zu anderen BlĂźten mit einem deutlich hĂśheren THC-Anteil Ăźber dem zulässigen Grenzwert ist optisch nicht einfach festzustellen. Auch zwischen den verschiedenen Sorten wie âmango kushâ, ânorthern lightsâ oder âblack dominaâ bestehen Unterschiede in den THC-Gehalten. Wer dennoch unbedingt auf der Suche nach CBD-BlĂźten ist, sollte daher neben der Qualität unbedingt auf die Herkunft und die Sorteneigenschaften achten. Zertifikate sind wichtige Leitlinien, um auch sicher zu sein, dass das Produkt aus dem Anbau von Hanfsorten des EU-Sortenkatalogs stammt.
Der sichere Weg ist jedoch der Griff zu anderen Cannabisprodukten wie CBD-VollspektrumsÜlen. Die Tropfen sind nach aktueller Rechtsauffassung an Konsumenten frei verkäuflich und kÜnnen auch bedenkenlos mit sich gefßhrt werden. Ihre Verwendung ist vielfältig, ob pur oder in Lebensmitteln. Zudem gibt es sie in unterschiedlichen Konzentrationen, einer hohe Reinheit und auch Geschmäckern!
Zusammenfassung
Extraktionen aus Nutzhanfsorten sind der Grundstein zahlreicher CBD-Produkte, die immer beliebter bei der Linderung verschiedener Beschwerden und Krankheitssymptomen werden. Doch während beispielsweise CBD-VollspektrumsÜle legal verkauft werden kÜnnen, gilt dies nicht fßr andere Aromaprodukte. CBD-Blßten fßr beispielsweise Hanfblßtentee befinden sich derzeit in einer gesetzlichen Grauzone.
Quellen und weiterfĂźhrende Links
- Einschätzung BVL zu CBD (abgerufen 09.06.2020): https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/FAQ/DE/02_Unternehmer/01_Lebensmittel/03_FAQ_Hanf_THC_CBD/00_FAQ_Cannabidiol_CBD.html
- Betäubungsmittelgesetz (BtMG) beim Bundesinstitut fßr Arzneiprodukte und Medizinprodukte (abgerufen 09.06.2020): https://www.bfarm.de/SharedDocs/FAQs/DE/BtmGrundstoffeAMVV/Cannabis/cannabis-faq14.html
- Urteil wegen Hanfhandel: https://www.lahrer-zeitung.de/inhalt.lahr-tobias-pietsch-erhaelt-geldstrafe-auf-bewaehrung.98d2434e-7167-4f0d-9735-87a980dce01b.html
Artikelbild: mikeledray / Bigstock.com
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