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CBD: Novel-Food-Anträge werden nun weiter geprüft

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Einstufung von Cannabidiol (CBD) ist dafür verantwortlich, dass Novel-Food-Anträge wieder geprüft werden. In der Entscheidung vom 19. November 2020 kamen die Richter zur Feststellung, dass „[…] es sich bei dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden CBD nicht um einen Suchstoff im Sinne des Einheits-Übereinkommens handelt“.

Damit ist Cannabidiol, nach Meinung des EuGH, nicht mit psychoaktiven Substanzen wie THC vergleichbar und für eine weitere Verzögerung von Anträgen für CBD-Lebensmittel gibt es keinen Grund.

Was sind Novel-Food-Produkte?

Als Novel-Food werden „Neuartige Lebensmittel“ bezeichnet, die vor dem 15. Mai 1997 nicht auf dem Markt vertrieben wurden[1]Quelle: bund.de. Bei Nahrungsmitteln mit Cannabidiol können zum Beispiel CBD-Gummibärchen oder Burger mit CBD-Öl als Novel-Food gelten, weil bisher noch keine Produkte mit dem Inhaltsstoff zugelassen wurden.

In den USA hingegen sind bereits seit längerem zahlreiche Nahrungsmittel, die mit Cannabidiol versetzt wurden, von den dortigen Behörden freigegeben und im Handel erhältlich. Bisher gab es für Novel-Foods, die CBD enthalten, in Europa keine Zulassung, weil der Wirkstoff unter anderem von der Europäischen Kommission als Betäubungsmittel betrachtet wurde und bestehende Anträge nicht weiterbearbeitet wurden.

Definition als Suchtstoff bisher Grundlage für Verbote

Anträge auf Zulassungen wurden zwar schon mehrere für Novel-Food mit zugesetztem CBD eingereicht, doch die EU-Kommission war bislang der Meinung, dass der Wirkstoff als Suchtstoff klassifiziert werden sollte.

Da eine Vermarktung von Lebensmitteln mit Suchstoffen in der Europäischen Union verboten ist[2]Quelle: juris.de, kam der Vertrieb von Nahrungsmitteln mit Cannabidiol nicht in Frage.  Aufgrund dieser Einschätzung lagen die Zulassungsprüfungen auf Eis und sogar ein Komplett-Verbot von Produkten mit CBD war im Gespräch.

EuGH widerspricht der Europäischen Kommission

Nach zahlreichen Rückschlägen für Hersteller von CBD-haltigen Nahrungsmitteln gibt es nun mit dem neuen Urteil des EuGH Hoffnung auf eine Einführung der Produkte in Deutschland und in der restlichen Europäischen Union. Denn in der Entscheidung vom 19. November 2020 waren die Richter der Auffassung, dass Cannabidiol nicht als Suchtstoff gilt und daher über den freien Warenverkehr vertrieben werden darf.

Damit widersprach der Europäische Gerichtshof der Europäischen Kommission und stuft CBD nicht als suchterregenden Inhaltsstoff ein. Auf das Urteil reagierte die EU-Kommission bereits und gab in einer Stellungnahme an, dass Anträge für Novel-Food nun weiter geprüft werden.

Das hier angesprochene Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass CBD nicht als Suchtmittel gilt, bedeutet keine gleichzeitige Zulassung von Lebensmitteln mit dem Wirkstoff. Diese müssen weiterhin als Novel-Food zuerst von den zuständigen europäischen Behörden freigegeben werden, bevor die Produkte frei verkauft werden dürfen.

Deutschland kann sich europäischem Recht nicht entziehen

Aufgrund der Mitgliedschaft der Bundesrepublik in der Europäischen Union gilt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes auch für Deutschland, das keinen Alleingang bei CBD-Lebensmitteln einschlagen kann.

Sollten die ersten Produkte mit Cannabidiol in der Prüfung der europäischen Behörden zugelassen werden, ist der Handel mit den Nahrungsmitteln in Deutschland ebenfalls legal. Dadurch können heimische Produzenten sich auf die Zulassung der Kommission berufen und hätten endlich Rechtssicherheit für ihre Waren.

Solltest du Interesse an Lebensmitteln mit Cannabidiol haben, ist es sinnvoll, auch nach der Freigabe von entsprechenden Produkten auf seriöse Verkäufer zu achten. Kaufe bei Unternehmen in der Europäischen Union und mit gültigem Impressum ein, um mögliche Probleme mit nicht zugelassenen CBD-Nahrungsmitteln zu vermeiden.

Zusammenfassung

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, dass Cannabidiol keinen Suchtstoff darstellt, könnte für Produzenten von Lebensmitteln mit CBD endlich grünes Licht bedeuten. Die Europäische Kommission scheint sich, der Meinung der Richter anzuschließen und möchte vorhandene oder neue Zulassungsanträge zügig verarbeiten. Allerdings müssen alle Cannabidiol-Nahrungsmittel noch von der Europäischen Agentur für Lebensmittel freigegeben werden und es ist nicht klar, welcher Zeitrahmen für die Zulassung der Anträge in Frage kommt.

Quellenangaben

Quellenangaben
1 Quelle: bund.de
2 Quelle: juris.de

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